* Die Hilfeleistung in Steuersachen umfasst im Rahmen des § 6 Nr. 3 u. 4 StBerG das Kontieren und Buchen der lfd. Geschäftsvorfälle, die laufende Lohnabrechnung und die Lohnsteuer-Anmeldung.
Erbracht werden ausschließlich Leistungen gem. § 6 Nr. 3 und 4 des StBerG, ohne Rechts- und Steuerberatung.
* Die Hilfeleistung in Steuersachen umfasst im Rahmen des § 6 Nr. 3 u. 4 StBerG das Kontieren und Buchen der lfd. Geschäftsvorfälle, die laufende Lohnabrechnung und die Lohnsteuer-Anmeldung.
Die Buchhaltung bildet die Grundlage für das Controlling, die Kostenrechnung und das Liquiditätsmanagement und ist eine wichtige Entscheidungsgrundlage für die Unternehmensführung.
Wir kümmern uns für Sie um die komplette Abwicklung der Finanzbuchführung, damit Sie auf Ihr Unternehmenswachstum konzentrieren können.
Wir werden den Umfang der Zusammenarbeit und den Prozess im Vorfeld gemeinsam mit Ihnen festlegen.
Wir arbeiten gewissenhaft und zeitgerecht und behandeln alle Daten und Zahlen selbstverständlich absolut vertraulich!
Hinweis:
Unsere Leistungen umfassen im Rahmen des § 6 Nr. 4 Steuerberatungsgesetz das Buchen und Kontieren der laufenden Geschäftsvorfälle und die laufende Lohnabrechnung. Es werden keine Rechts- oder Steuerberatungen angeboten oder durchgeführt.
Wir bieten unsere Dienstleistungen für unsere Mandanten bundesweit online an.
Durch den konsequenten Einsatz modernster Kommunikationsmittel und eine sehr gute Erreichbarkeit sind wir genauso persönlich wie ein lokaler Dienstleister. Sie werden keinen Unterschied merken!